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Die Selbsthilfegruppe ORGAN Transplantierte, Wartende und Angehörige nahm den Tag der Organspende (2. Juni) zum Anlass eine Dankandacht zu gestalten. Damit haben sie den DANK an die Organspender und ihre Familien zum Ausdruck gebracht. Bei der besinnlichen Feier machte die Aktion ” Geschenkte Lebensjahre” deutlich, dass bei den Anwesenden 121 geschenkte Lebensjahre durch die Organspende ermöglicht wurden.

Organspende in Österreich

Die Transplantation menschlicher Organe ist eine medizinische Errungenschaft der letzten Jahrzehnte, die schon für viele Menschen lebensrettend war.

Im Jahr 2016 wurden in Österreich die nachstehenden Organe in folgender Häufigkeit transplantiert: Niere (432), Leber (154), Lunge (110), Herz (57), Bauchspeicheldrüse (26), Dünndarm (1).

2016 wurden 780 Organtransplantationen durchgeführt. Mit 791 Patienten auf den Wartelisten im Jahr 2016 ist die Anzahl der Wartenden um fünf Prozent gesunken.

Die Zuteilung der verfügbaren Spenderorgane erfolgt in Österreich über die „Eurotransplant International Foundation“ (ET). Die ET ist eine nicht gewinnorientierte Organisation, die 1967 in den Niederlanden gegründet wurde. Durch den Zusammenschluss mehrerer Länder haben die Patienten größere Chancen, ein passendes Organ zu bekommen. Die gespendeten Organe werden nach festgelegten Kriterien vergeben. Im Vordergrund stehen Erfolgsaussicht und Dringlichkeit, geografische Kriterien sowie Wartedauer.

Voraussetzungen

International ist Österreich hier ein Vorreiter mit den meisten Transplantationen bezogen auf die Einwohnerzahl. Ein Grund dafür ist die gesetzliche Widerspruchsregelung, durch welche man nur dann aus dem Spende-Register fällt, wenn man sich aktiv austragen lässt. Demnach ist es zulässig, verstorbenen Personen einzelne Organe oder Organteile zu entnehmen, wenn dadurch das Leben eines anderen Menschen gerettet oder seine Gesundheit wiederhergestellt werden kann.

Alle Krankenanstalten sind gesetzlich verpflichtet, vor einer allfälligen Organ-entnahme eine Abfrage im Widerspruchsregister durchzuführen. Zudem ist es übliche Praxis, dass eine Organentnahme nur mit Zustimmung der Angehörigen der verstorbenen Person durchgeführt wird.

In Ländern wie Deutschland ist es hingegen umgekehrt, hier kommt nur derjenige als Organspender in Frage, der aktiv seine Zustimmung gegeben hat.

Quelle: www.bmgf.gv.at